Ab dem 24.11.2021 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Demnach gilt für die Teilnahme an unseren Sportangeboten:
2G (vollständig geimpft oder genesen) für alle ab 16 Jahren. Selbstverständlich ohne Krankheitssymptome
Schulpflichtige Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind ausgenommen und dürfen ohne Nachweis teilnehmen
Außerhalb der Sportausübung ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend (Umkleide, Gänge)
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet seinen Nachweis dabei zu haben und auf Verlangen vorzuzeigen