Die Abteilungsversammlung für das Jahr 2024 hat satzungsgemäß die nachfolgende Beitragsstruktur beschlossen. Zukünftig sind für Mitglieder der Turnabteilung insgesamt 5 Beitragssätze möglich:
Bei Fragen rund um die Beiträge, Änderung der Kontaktdaten, Kontoänderungen, Kündigungen:
Aufnahmegebühr (jedes eintretende Mitglied) € 15,-
Stufe Monatlich Jährlich
1 7 € 84 € Kinder, die nur ein Angebot an einem Wochentag nutzen, Eltern der Eltern/Kind Gruppe
2 8 € 96 € Erwachsene ab 18 Jahren, die nur ein Angebot an einem Wochentag nutzen
3 10 € 120 € Kinder, die zwei oder mehr Angebote in der Woche nutzen
4 11 € 132 € Erwachsene ab 18 Jahren, die zwei oder mehr Angebote in der Woche nutzen
5 20 € 240 € Wettkampf Sportakrobatik
Familienermäßigung:
2 Erwachsene + 1 Kind = 220€
2 Erwachsene + 2 Kinder und mehr = 272€
Sozialklausel
Auf besonderen Antrag kann der Abteilungsvorstand bei sozialen Härtefällen und nach eingehender Prüfung einen ermäßigten Beitrag individuell festlegen. Die Beitragshöhe sollte jedoch die Grundkosten, die das betreffende Mitglied verursacht (Versicherungen, Beiträge zu Fachverbänden etc.), abdecken.
Bildungsgutscheine: Leistungsberechtigte Personen reichen Ihr Antragsformular ein. Wir helfen Ihnen gerne.
Anmerkungen und Erläuterungen
1. Nachweis der Schüler-Studenteneigenschaft für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben:
Zu Beginn des Beitragsjahres ist bis zum 31.1. der Schüler- oder Studentennachweis mittels geeigneter Bescheinigung (Kopie) unaufgefordert an: service@tvk-wattenscheid.de einzureichen. Ansonsten erfolgt automatisch die Einstufung als Erwachsener.
2. Als Familienangehörige gelten Vater, Mutter, sowie Kinder (Geschwister), sowie Personen, die mit einem Mitglied in eheähnlicher Gemeinschaft leben.
3. Der Förderbeitrag i.H.v. 50% des Vollzahlerbeitrags ist für passive Mitglieder eingeführt worden, die nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, den Verein aber trotzdem unterstützen möchten. Bei Teilnahme am Übungsbetrieb erlischt der Anspruch auf reduzierten Beitrag. Der Beitragszahler ist unter Berücksichtigung von §§ 5, 12 der Satzung Mitglied. Er hat die volle Aufnahmegebühr zu entrichten.
Die Beiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen.
Ein Mitglied zahlt grundsätzlich den Beitrag, der von der Abteilung erhoben wird, deren Angebote er hauptsächlich in Anspruch nimmt.
Bei Neuaufnahmen wird der Beitrag, beginnend mit dem Quartal, anteilig für das resttliche Kalenderjahr berechnet. Die Aufnahmegebühr wird mit dem 1. Beitrag eingezogen.
Ergänzend gelten die in der Satzung des TV Kronenburg 1895 e.V. festgelegten Regelungen.
Kündigungen bitte per Mail an:
service@tvk-wattenscheid.de
oder schriftlich an:
Holger Raphael
Sommerdellenstr.118
44866 Bochum
Auszug aus der Satzung:
„Jede Mitgliedschaft läuft mindestens 1 Jahr. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Das austretende Mitglied hat den Beitrag bis zum Schluss des Kalenderjahres zu entrichten.“